Fördermöglichkeiten
Seit Mitte der 1970er-Jahre arbeitet die DPG eng mit der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung (WEH-Stiftung) zusammen. Die Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Förderung von Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, insbesondere der Physik. Errichtet wurde sie 1963 von Dr. Wilhelm Heinrich Heraeus (1900 – 1985), einem Enkel des Gründers der W. C. Heraeus GmbH in Hanau (heute: Heraeus Holding GmbH), und seiner Ehefrau Else Heraeus (1903 – 1987). Unter Physikern und Physikerinnen genießt die Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung hohes Ansehen. Sie gilt als die bedeutendste private Fördereinrichtung auf dem Gebiet der Physik in Deutschland.
Für die DPG Akademie hat die Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung (WEH-Stiftung) ein eigenes Akademie-Programm eingerichtet, mit dem sie förderwürdige Seminarteilnehmende unterstützt.
Förderwürdige Teilnehmende sind Studierende, Promovierende, Lehrkräfte und Bedürftige, die DPG-Mitglied sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen oder ihre Teilnahme durch Dritte (z. B. durch ihren Arbeitgeber) gezahlt bekommen, sind nicht förderwürdig.
Über das Akademie-Programm der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung können förderwürdige DPG-Mitglieder nahezu kostenlos an Veranstaltungen der DPG Akademie teilnehmen. Für alle förderwürdigen Teilnehmenden ist eine vollständige Übernahme der Kostenbeteiligung an der Veranstaltung (Seminarpreis) und eine max. 50%-ige Übernahme der Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekostenpauschalen angedacht. Geförderte Seminar-Teilnehmende müssen nur für die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten in Vorleistung gehen.
Wenn Sie die o. g. Kriterien des Akademie-Programms zur Weiterentwicklung von Physikerinnen und -Physikern der WEH-Stiftung erfüllen, müssen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Deutschen Physikalischen Gesellschaft per E-Mail einreichen (akademie@dpg-physik.de ). Nach formaler Antragsprüfung erhalten Sie innerhalb weniger Arbeitstage eine Eingangsbestätigung inkl. Fördermitteilung (Antragsannahme oder -ablehnung) per E-Mail.
NEU: Seminarteilnehmer:innen, deren Antrag bewilligt wurde, müssen nur noch für die Vollpensions- und Reisekosten in Vorleistung treten.
Bitte senden Sie bis spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende alle abrechnungsrelevanten Unterlagen per Mail an die DPG-Geschäftsstelle. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fördermitteilung, welche Sie per E-Mail nach Antragstellung erhalten haben.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt – nach vorheriger Benachrichtigung per E-Mail – etwa 6 Wochen nach Seminarende per Überweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.
Hier geht's zum Antragsformular
Bitte senden Sie bis spätestens zwei Wochen nach Seminarende alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen als digitale Kopie per Mail an: akademie@dpg-physik.de
Für die Akademie-Seminare sind anrechnungsfähig:
· 100 % des Seminarpreises – dafür muss nicht in Vorleistung getreten werden.
· Max. 50 % der Übernachtungspauschale: 20,00 Euro pro Übernachtung zwischen den Seminartagen. Bei Entfernungen unter 20 km entfällt die Übernachtungspauschale, da davon ausgegangen wird, dass zu Hause übernachtet wurde.
· Max. 50 % der Tagesgeldpauschale: 24,00 Euro pro Tag – gemäß Seminardauer und Anwesenheit
· Max. 50 % der Fahrtkosten: Die tatsächlich entstandenen Reisekosten
(z. B. Bahnticket 2. Klasse) bzw. bei Anreise mit dem Pkw 0,18 Euro pro doppelten Entfernungskilometer (hin und zurück) zwischen Heimatort und Seminarort. Erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten innerhalb Deutschlands.
Unter Zugrundelegung des Seminarpreises und der genannten Pauschalen wird der Förderbetrag, wie oben erläutert, berechnet.
Wenn das Seminar an Ihrem Heimatort stattfindet, wird nur der Seminarpreis bezuschusst.
Die Auszahlung erfolgt – nach vorheriger Benachrichtigung per E-Mail – etwa 6 Wochen nach Seminarende per Überweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.
Bitte informieren Sie – im Falle einer zusätzlichen Kostenerstattung aus einer anderen Quelle – die erstattende Institution über die Höhe des Reisekostenzuschusses im Rahmen des WE-Heraeus-Förderprogramms der DPG.

